Grundlage des KAT-Kontrollsystems in Legebetrieben sind die EG-Vermarktungsnormen für Eier und die Verordnung über den ökologischen Landbau. Doch die KAT Haltungsanforderungen gehen heute deutlich über die Anforderungen der EU-Vorgaben hinaus. In den einzelnen Ländern der Europäischen Union gelten zwar die gleichen Anforderungen, sie werden jedoch unterschiedlich interpretiert und angewendet. KAT hat deshalb als logische Konsequenz die Anforderungen klar formuliert und über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehend neu festgelegt. Ziel ist, den Tieren hinsichtlich des Bewegungs- und Individualverhaltens Bedingungen zu bieten, die im Interesse des Tierschutzes den Ansprüchen der Legehennen gerecht werden. Wichtigster Grundsatz für KAT ist: Gleiche Bedingungen in allen Ländern der EU zum Schutz der Tiere.
Hier können Sie die KAT Haltungsanforderungen herunterladen.
Von Packstellen, die den Lebensmittelhandel beliefern, wird seit Beginn 2004 obligatorisch die Erfüllung des International Food Standard (IFS) gefordert.
Für die Herstellung des Legehennenfutters gelten besondere Anforderungen an die Mischfutterbetriebe:

Erfahren Sie, woher das Frühstücksei kommt. Das KAT-System macht es möglich!
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Aktuelle Risiko-Bewertung des BfR zu den ndl-PCB-Funden in Eiern hier
