Um ein Höchstmaß an Transparenz für den Verbraucher zu schaffen, gibt ein umfassendes Kennzeichnungssystem detailliert Auskunft über die Herkunft der Eier.
So werden Eier in Europa gekennzeichnet
Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass ab dem 01. Januar 2004 alle Eier in Europa mit einer einheitlichen Kennzeichnung bedruckt werden müssen.
Die Kennzeichnung setzt sich aus drei Zeichenfolgen zusammen.
Beispiel: 1-DE-1234501
Die erste Zahl stellt die Haltungsform dar:
0 - Biohaltung
1 - Freilandhaltung
2 - Bodenhaltung
3 - Käfighaltung
Die Buchstabenkombination zeigt das Herkunftsland:
AT - Österreich
BE - Belgien
BG - Bulgarien
CY - Zypern
CZ - Tschechische Republik
DE - Deutschland
DK - Dänemark
EE - Estland
ES - Spanien
FI - Finnland
FR - Frankreich
GR - Griechenland
HU - Ungarn
IE - Irland
IT - Italien
LT - Litauen
LU - Luxemburg
LV - Lettland
MT - Malta
NL - Niederlande
PL - Polen
PT - Portugal
RO - Rumänien
SE - Schweden
SI - Slowenien
SK - Slowakei
UK - Vereinigtes Königreich
Dann folgt die Legebetriebsnummer mit Stallnummer (letzte Ziffer).
In Deutschland kann anhand der ersten beiden Ziffern der Legebetriebsnummer auf das Bundesland. geschlossen werden:
01 - Schleswig-Holstein
02 - Hamburg
03 - Niedersachsen
04 - Bremen
05 - Nordrhein-Westfalen
06 - Hessen
07 - Rheinland-Pfalz
08 - Baden-Württemberg
09 - Bayern
10 - Saarland
11 - Berlin
12 - Brandenburg
13 - Mecklenburg-Vorpommern
14 - Sachsen
15 - Sachsen-Anhalt
16 - Thüringen
Hinweis: In Italien und Frankreich werden auch Buchstaben zur Identifizierung des Betriebes verwendet.
Zum Beispiel: 1-IT-123AB456 oder 1-FR-ABC01

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