Das Kennzeichnungssystem

Um ein Höchstmaß an Transparenz für den Verbraucher zu schaffen, gibt ein umfassendes Kennzeichnungssystem detailliert Auskunft über die Herkunft der Eier. 


So werden Eier in Europa gekennzeichnet 

Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass ab dem 01. Januar 2004 alle Eier in Europa mit einer einheitlichen Kennzeichnung bedruckt werden müssen. 

 

Die Kennzeichnung setzt sich aus drei Zeichenfolgen zusammen.

 

Beispiel: 1-DE-1234501

 

Die erste Zahl stellt die Haltungsform dar:

0 - Biohaltung

1 - Freilandhaltung

2 - Bodenhaltung

3 - Käfighaltung


Die Buchstabenkombination zeigt das Herkunftsland:

AT - Österreich

BE - Belgien

BG - Bulgarien

CY - Zypern

CZ - Tschechische Republik

DE - Deutschland

DK - Dänemark

EE - Estland

ES - Spanien

FI - Finnland

FR - Frankreich

GR - Griechenland

HU - Ungarn

IE - Irland

IT - Italien

LT - Litauen 

LU - Luxemburg

LV - Lettland

MT - Malta

NL - Niederlande

PL - Polen

PT - Portugal

RO - Rumänien

SE - Schweden

SI - Slowenien

SK - Slowakei

UK - Vereinigtes Königreich


Dann folgt die Legebetriebsnummer mit Stallnummer (letzte Ziffer).

 

In Deutschland kann anhand der ersten beiden Ziffern der Legebetriebsnummer auf das Bundesland. geschlossen werden: 

 

01 - Schleswig-Holstein

02 - Hamburg

03 - Niedersachsen

04 - Bremen

05 - Nordrhein-Westfalen

06 - Hessen

07 - Rheinland-Pfalz

08 - Baden-Württemberg

09 - Bayern

10 - Saarland

11 - Berlin

12 - Brandenburg

13 - Mecklenburg-Vorpommern

14 - Sachsen

15 - Sachsen-Anhalt

16 - Thüringen

 

Hinweis: In Italien und Frankreich werden auch Buchstaben zur Identifizierung des Betriebes verwendet.

Zum Beispiel: 1-IT-123AB456 oder 1-FR-ABC01 

 

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