

KAT wurde 1995 gegründet und ist heute die wichtigste Kontrollinstanz für die Herkunftssicherung und Rückverfolgung von Eiern aus alternativen Hennenhaltungssystemen in Deutschland und den benachbarten EU-Ländern.
Grundlage für das Halten von Legehennen sind die von der EU festgelegten Richtlinien in den Vermarktungsnormen. Die KAT-Kriterien gehen deutlich darüber hinaus. Sie berücksichtigen die Bestimmungen der deutschen Hennenhaltungsverordnung sowie Aspekte des Tierschutzes. Ziel ist die länderübergreifende Einhaltung der von KAT festgelegten Kriterien, eine lückenlose Kontrolle und Überwachung der aus diesen Haltungsformen stammenden Eiern sowie die konsequente Erfassung der Warenbewegungen vom Legebetrieb bis hin zum Verbraucher.
Ein weiteres Ziel ist insbesondere die Sicherstellung der Rückverfolgung und Umsetzung der EU-Verordnung 178/2002. Mittels einer Internetdatenbank werden die Futtermittelwerke, die Packstellen, die Legebetriebe mit der Anzahl der Legehennen, der Legeleistung sowie die gehandelten Mengen zwischen allen Handelspartnern erfasst. So kann zu jeder Zeit geprüft werden, ob die Daten plausibel sind.
Sofern verschiedene Betriebe, Betriebseinheiten, Betriebsteile oder Personen „unter einem Dach“ im Zusammenhang mit der Produktion oder Vermarktung von Eiern tätig sind, müssen sämtliche Beteiligte bei KAT organisiert sein.
Zu den Mitgliedern des KAT gehören Legebetriebe, Packstellen und die Mischfutterindustrie. Mitglieder können auch Unternehmen werden, die Eier verarbeiten, vermarkten oder vertreiben.
Inzwischen sind dem Kontrollsystem über 200 Packstellen mit mehr als 5.000 Legebetrieben angeschlossen. Hinzu kommen 140 Mischfutterbetriebe. Die Mitgliedsbetriebe stammen aus fast allen Ländern der Europäischen Union und der Schweiz. 2004 wurden fast 5 Milliarden Eier und 20 Millionen Legehennen in Boden- und Freilandhaltung und aus ökologischer Erzeugung erfasst.
Der KAT-Vorstand besteht aus 13 Mitgliedern, darunter sind Vertreter der Eierwirtschaft, des Lebensmittelhandels, der Futtermittelindustrie und aus dem Tierschutz. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt.
Verstößt ein Mitgliedsbetrieb gegen Vereinbarungen des KAT, so wird dies mit harten Strafen oder sogar mit dem Verbot der Markennutzung des KAT-Prüfsiegels sanktioniert. Über Rechtsstreitigkeiten entscheidet ein unabhängiges Schiedsgericht.
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Die aktualisierten Leitfäden für Legebetriebe, Packstellen und Futtermittelwerke finden Sie hier
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Hier finden Sie eine Übersicht der teilnehmenden Betriebe im KAT-System
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