
Grundlage für die KAT-Anforderungen bilden die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung. Die Küken/Junghennen müssen bereits aus ökologischer Haltung stammen.
Besatzdichte
Die Besatzdichte für Legehennen in ökologischer Erzeugung beträgt 6 Hennen/m2 Nutzfläche. Mindestens 1/3 der begehbaren Fläche muss als Scharrraum ausgewiesen sein. Die Gruppengröße pro Stalleinheit beträgt 3.000 Hennen.
Auslauf
Der Freilandauslauf und die Stallöffnungen sind so anzulegen, dass eine Nutzung durch die Tiere gefördert und sichergestellt wird; er muss in unmittelbarer Umgebung des Stalles gelegen sein und für die Hennen tagsüber uneingeschränkt zugänglich und direkt erreichbar sein
Nester
Verwendung finden können Einzelnester (1 Nest/7 Hennen) oder Familiennester (83 Hennen/m2 Nestfläche); die Gruppennesttiefe beträgt mindestens 40 cm. Die Länge der Sitzstangen beträgt 18 cm pro Tier.
Für Ställe, die für die Produktion von Bio-Eiern errichtet bzw. umgebaut wurden, ist Tageslicht vorgeschrieben.
Futter
Es darf ausschließlich ökologisch erzeugtes Futter aus gentechnisch unveränderten Erzeugnissen verwendet werden.
Tiergesundheit
Entsprechend der EU-Öko-VO ist der vorbeugende Einsatz von Antibiotika und Hormonen verboten. Phytotherapeutische und homöopatische Erzeugnisse sind chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln oder Antibiotika vorzuziehen, sofern sie tatsächlich eine therapeutische Wirkung auf die zu behandelnde Krankheit haben.
Ein systematisches Stutzen von Schnäbeln ist nicht gestattet.
Den Leitfaden für Legebetriebe mit allen Anforderungen finden Sie hier (PDF).

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Aktuelle Risiko-Bewertung des BfR zu den ndl-PCB-Funden in Eiern hier
