KAT-Tierschutz geprüft

 

KAT hat gemeinsam mit den deutschen Tierschutzorganisationen „Deutscher Tierschutzbund e.V.“, „Bundesverband Tierschutz e.V.“ und „Bund gegen den Missbrauch der Tiere e.V.“ über den KAT-Standard hinaus weitergehende Anforderungen an das Halten von Legehennen entwickelt. Ziel ist eine besonders artgerechte Haltung für Legehennen in Boden- und Freilandbetrieben für eine Vermarktung der Eier mit dem Zeichen „Tierschutz geprüft“. 

 

Die Einhaltung der Tierschutzstandards wird in Analogie zum bestehenden KAT-Zeichen durch ein neues Zeichen „Tierschutz geprüft“ signalisiert. Die Tierschutzorganisationen haben in Zusammenarbeit mit KAT dabei die Tierschutzstandards vorgegeben.

 

KAT-Anforderungen für Boden- und Freilandhaltung 

Auszug aus den zusätzlichen Anforderungen:

  • Geringere Besatzdichte: 7 Hennen/m2 Nutzfläche
  • Gruppengröße 1.500 Tiere
  • Größere Nestflächen: 6 Hennen/Nest
  • Mehr Sitzstangen: 20 cm/Henne
  • Keine Gentechnik im Hühnerfutter
  • Generelles Verbot von Schnabelstutzen
  • Obligatorischer Außenscharrraum mit Staubbad in der Freilandhaltung
  • Die Lichtverhältnisse müssen den Tieren einen klaren Tag-Nacht-Wechsel gewährleisten; Empfehlung von UV-Licht
  • Betriebe müssen Tierschutzanforderungen auch für andere Tierhaltungen erfüllen
  • Strenge Hygieneanforderungen
  • Kontrolle durch tierschutzbeauftragte Zertifizierungsstellen

Den Leitfaden für "Tierschutz geprüft" mit allen Anforderungen finden Sie hier (PDF).

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