Das KAT-Kontrollsystem

KAT setzt sich maßgeblich dafür ein, dass sowohl in Deutschland als auch in anderen europäischen Ländern die vorgegebenen Standards eingehalten und einheitlich umgesetzt werden. Grundsätzlich gelten für KAT-Mitgliedsbetriebe strengere Vorschriften für Legehennen als in den EU-Vermarktungsnormen festgelegt. In den einzelnen Ländern der EU werden die gleichen Anforderungen häufig jedoch unterschiedlich interpretiert und angewendet. Daher hat KAT seine Anforderungen klar formuliert und festgelegt:

 

Printung der Eier im Legebetrieb, Rohwarenbezug nur aus zugelassenen Betrieben, Einbeziehung der Futtermittelindustrie und aller Rohstofflieferanten inkl. Erfassung der Rohstoffkomponenten, Bezug von Legehennenfutter nur aus zertifizierten Mischfutterbetrieben, Isotopenanalyse. 

 

Zusätzlich zur Warenflusskontrolle dient die Isotopenanalyse der Eier der eindeutigen Herkunftssicherung. Neben der UV-Kontrolle ist sie das wichtigste Instrument zur Sicherung der Warenflüsse vom Legehennenbetrieb über die Packstelle bis hin zum Lebensmittel-
einzelhandel/Verbraucher. 

Die Audits in den jeweiligen Stufen (Futtermittelindustrie, Legebetriebe, Eierpackstellen, Makler) erfolgen ausschließlich in Koordination mit nach EN 45011 akkreditierten Prüfinstituten. Die Auditoren werden regelmäßig durch KAT geschult.

 

Generell erfolgen die KAT-Prüfungen unangemeldet. Die Prüfintervalle betragen für Legebetriebe, Futtermittelwerke und Selbstmischer 1,5 x jährlich. Die Prüfhäufigkeit in Packstellen beträgt 2-4 x jährlich und besteht aus physischen und administrativen Prüfungen; IFS ist obligatorisch. Administrative Prüfungen erfolgen durch einen ausgebildeten kaufmännischen Mitarbeiter des Prüfinstitutes OVO Cert GmbH. Oberstes Ziel der administrativen Buchprüfung ist die Sicherstellung der Ausschließlichkeit.

Wie das Ei zu seinem KAT-Zeichen kommt

Ein Legehennenbetrieb, eine Eierpackstelle oder ein Mischfutterhersteller, die als KAT-Betrieb anerkannt werden möchten, stellen zunächst einen Antrag auf Mitgliedschaft. Unabhängige Prüfinstitute stellen dann im Rahmen einer Ersterfassung fest, ob das betreffende Unternehmen alle KAT-Kriterien erfüllt. Dabei erfasst der Prüfer alle Daten zum jeweiligen Betrieb. Dazu gehört auch, dass der Prüfer im Legebetrieb die Außen- und Innenansicht des Stalls und bei Freilandhaltung die Auslauföffnungen und die Auslauffläche fotografisch festhält. Die dem Prüfbericht beigegebenen Bilder werden, genau wie die anderen Basisinformationen, in der zentralen Datenbank des KAT archiviert. 

 

 

Betriebe, die einmal eine KAT-Anerkennung haben und deren Produkte mit dem KAT-Prüfsiegel gekennzeichnet werden dürfen, werden auch weiterhin regelmäßig kontrolliert. Die Überwachung erfolgt anhand von Warenflussmeldungen, die die Betriebe wöchentlich in die zentrale Datenbank eingeben. Zudem finden jährlich mehrfach teils angekündigte, teils unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen der Betriebe statt.

Die Kontrollen umfassen unter anderem:

  • die Überprüfung der Bestandsdichte und der Haltungsbedingungen, 
  • die Entnahme von Proben für die UV-Kontrolle der Eier, 
  • die Entnahme von Proben für die Isotopenanalyse der Eier und des Trinkwassers der Hennen, 
  • die Entnahme von Proben des im Betrieb verwendeten Futters und Überprüfung des Futters auf Rückstände von Tiermehl und Tierfett, 
  • die Überprüfung und Rückverfolgung, ob der Betrieb seine Lieferanten korrekt angegeben hat und alle Lieferantenbetriebe von KAT zugelassen sind, 
  • das Überprüfen der Eiqualität und der Hygienevorsorge im Betrieb anhand von Stichproben (auch Salmonellenuntersuchung von Eischale und Eidotter), 
  • das Überprüfen der Wochenmeldungen, die der Betrieb eingegeben hat, anhand von Lieferscheinen, Abholscheinen, Rechnungen etc., 
  • Plausibilitätskontrollen der Angaben zur Legeleistung bzw. zum Wareneingang und -ausgang. 
KAT-Kontrollsystem

Warenflusskontrolle per Datenbank


Die von den unabhängigen Prüfinstituten erfassten Daten fließen in der zentralen Internet-Datenbank zusammen. Die Anzahl der Legehennen, die Legeleistung sowie die in den verschiedenen Gewichtsklassen gehandelten Mengen an Eiern werden auf allen Stufen vom Legebetrieb über die Packstellen bis in den Lebensmittelhandel erfasst, dokumentiert und kontrolliert. Auch Betriebs- und Stalldaten und die Ergebnisse der Kontrollen (Betriebsbesichtigungen, UV-Kontrollen, Futtermittelkontrollen etc.) werden in dieser zentralen Datenbank festgehalten. So können die Prüfer zu jeder Zeit und an jedem Ort Informationen über den Warenfluss und die jeweiligen Betriebe einholen, und die Angaben der Unternehmen lassen sich auf ihre Plausibilität hin überprüfen. 

UV-Kontrollen beweisen die Haltungsform des Legebetriebs

Darüber hinaus hat KAT eine UV-Kontrollstelle eingerichtet, die im Lebensmittelhandel entnommene Proben untersucht. Mit Hilfe von ultraviolettem Licht lassen sich Abrollspuren auf der Schale des Eies sichtbar machen.

KAT-Datenbank

Anhand von Ausrichtung und Form der Abrollspuren kann festgestellt werden, ob Eier, die in Wirklichkeit aus einem Betrieb mit Käfighaltung stammen, umdeklariert wurden. Grundlage für diese Untersuchungsmethode ist ein Gutachten der Universität Bonn. Mit Hilfe der zentralen KAT-Datenbank lassen sich von den Prüfern vorgefundene Abrollspuren per Internet mit den für den im jeweiligen Legebetrieb praktizierten Haltungsformen abgleichen. 

 

Typische Käfigspuren
Typische Abrollspuren für Eier aus Freiland- oder Bodenhaltung

Als zusätzliches Kontrollinstrument gilt heute die Isotopenanalytik, mit der die Herkunft der Eier zu fast 100 % lokalisiert werden kann. Aus allen Betrieben stehen die Werte der Referenzmuster in der Datenbank zur Verfügung, die als Grundlage für Gegenproben dienen 

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