
Am 22. Januar 2009 beschloss der Vorstand des Vereins, dass die Verwendung des KAT-Logos auf den Verpackungen im Lebensmittelhandel ab sofort obligatorisch ist. Das KAT-Zeichen wird auch in anderen Sprachen zur Verfügung stehen. In den Niederlanden und Belgien gelten eigene Zeichen. Für bereits vorhandene Verpackungen ohne das KAT-Logo gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2009. Eine längerfristige Verwendung der alten Verpackungen ist mit der KAT-Geschäftsstelle abzustimmen.
Gemäß der Markensatzung wird eine Zeichengröße von mindestens zwei Zentimetern empfohlen. Das Zeichen kann auch kleiner sein, soweit die Lesbarkeit gewährleistet ist. KAT empfiehlt den Aufdruck auf der Außenseite der Verpackung, möglich ist jedoch auch ein Aufdruck auf der Innenseite der Kleinverpackung.
Die KAT-Leitlinien werden entsprechend angepasst. Bei den regelmäßigen neutralen Kontrollen wird die Einhaltung der Vorgaben überprüft.
Das KAT-Logo zum Download: deutsch, englisch, französisch, italienisch, spanisch

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