DIe Zusammenarbeit von IKB und KAT

Seit 2007 ist das Ziel der KAT-/IKB Zusammenarbeit die gegenseitige Anerkennung der Kontrollkriterien in den benachbarten EU-LÄndern.

 

Angleichung der Standards

Seit Beginn der Harmonisierung beider Systeme wurden zahlreiche Gespräche geführt, um die Inhalte beider Qualitätssicherungssysteme abzustimmen. Intention war, dass ein Betrieb, der den KAT-Anforderungen entspricht, auch unter dem IKB-Zeichen vermarkten kann und umgekehrt. Diese Regelung wird jedoch ausschließlich national gehandhabt, d.h. das KAT-Zeichen wird nur in Deutschland, das IKB-Zeichen dagegen nur in den Niederlanden verwendet.

 

Trotz der zur Zeit in einigen Punkten noch unterschiedlichen Standards und Bewertungen verständigten KAT und IKB sich darauf, die Checklisten zur Auditierung der KAT und IKB-Kriterien abzugleichen, so dass die KAT- und IKB-Vorgaben zu 100% erfüllt werden und das erste gemeinsame Audit in einem niederländischen Legebetrieb in Bennekom durchgeführt werden konnte. Ziel ist es, doppelte Kontrollen zu vermeiden und somit Kosten und Aufwand für die Betriebe zu reduzieren. 

 

Zur 100%igen Angleichung der Systemanforderungen von KAT und IKB werden weitere Gespräche geführt, erst dann kann eine gegenseitige Anerkennung erfolgen.

Wesentliche Kriterien wie u.a. Warenflussmeldungen in der Datenbank, Sitzstangen, Unterteilung der Herdengrößen in 6.000er Einheiten, Besatzdichte, Verbot von tierischen Fetten und Ausschließlichkeit sind in der neuen Version der IKB-Ei Regelung ab 1. April 2007 umgesetzt. Hinsichtlich der Junghennenaufzucht und Brütereien wird KAT im Rahmen der Zoonosenverordnung ein Stufenprogramm erarbeiten und dieses Schritt für Schritt umsetzen und damit auch schrittweise eine Angleichung dieser Kriterien für IKB erfüllen. 

 

Der Zusammenschluss KAT/IKB erfolgt unter dem Dach des European Egg Consortium (EEC). Hierbei behalten KAT und IKB ihre Selbständigkeit und Entscheidungsfindung. EEC arbeitet somit sowohl als Entscheidungsplattform für IKB/KAT sowie als das zentrale Ausführungsorgan zur Auftragserteilungen der für das System entscheidenden Kontrollen. Gemeinsame KAT-/IKB-Kontrollen werden ausschließlich von KAT- und IKB-zugelassenen Prüfinstituten durchgeführt.

 

Informationen zu IKB Ei

IKB steht für Integrale Keten Beheersing [Integrierte Kettenüberwachung]. IKB ist ein freiwilliges Qualitätssystem für alle Glieder im Eiersektor; für die gesamte Produktionskette und die verschiedenen Haltungssysteme (Käfig, Bodenhaltung, Freiland und Bio). Wer sich für eine Teilnahme entscheidet, muss sich an die Vorschriften halten. Mindestens ein Mal pro Jahr werden die Teilnehmer von einer unabhängigen Stelle auf die Einhaltung der Bedingungen kontrolliert. Wenn die Bedingungen nicht erfüllt werden, kommt es zu Sanktionen. Der Inhalt der IKB Ei-Regelung wird zusammen mit Vertretern aus allen Gliedern der Produktionskette (von Geflügelhalter bis Einzelhandel) und mit Vertretern von gesellschaftlichen Organisationen wie Dierenbescherming [Tierschutzverein] zusammengestellt. Schwerpunkte der IKB-Ei Regelung sind: Rückverfolgbarkeit, Hygiene, Salmonellen- und Rückstandsmonitoring, Tierschutz, Tierfutter. IKB-Ei entspricht der NEN-EN 45011 Akkreditierung. Die IKB Ei ist daher auch eine Regelung von und für Geflügelhalt




Ansprechpartner:

Ben Dellaert
Wirtschaftsgruppen Vieh, Fleisch und Eier (PVE)
Postbus 460
NL-2700 AL Zoetermeer
Niederlande
Tel: 0031/79363-4330
Fax: 0031/79363-4345

 

 

 

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