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23.12.2011
EU-weites Käfigverbot für Legehennen - Rechtliche Bewertung
Im vorangegangenen KAT-Newsletter hatten wir berichtet, dass es nach unserer Auffassung ab 2012 EU-weit verboten ist, Legehennen in konventionellen Käfigen zu halten und damit diese Eier zu vermarkten und zu verarbeiten sowie die Begründung für diese Auffassung dargelegt.
Gleichzeitig haben wir eine rechtliche Bewertung zu den Auswirkungen des EU-weiten Käfigverbots und die Verkehrsfähigkeit der betroffenen Eier in Auftrag gegeben. Heute erreichte uns diese rechtliche Bewertung und die Rechtsanwaltskanzlei Krell, Weyland, Grube ist darin zu folgendem Schluss gekommen:
Nach dem derzeit geltenden Recht besteht für Eier der Klasse A ab dem 1. Januar 2012 ein Vermarktungsverbot, soweit diese Eier entgegen Artikel 5 der sog. Legehennenhaltungsrichtlinie 1999/74/EG in konventionellen Käfigen in anderen Mitgliedsstaaten produziert wurden.
Für Eier der Klasse B besteht nach Auffassung der Rechtsanwaltskanzlei Krell, Weyland, Grube nach derzeit geltendem Recht ein solches absolutes Verkehrsverbot nicht, sodass die Einfuhr und die Verarbeitung von derartigen Eiern zulässig sein dürfte.
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