Verbot des Kükentötens
Seit dem 1. Januar 2022 ist das Töten männlicher Küken in Deutschland gesetzlich verboten.
KAT hat diese Vorgaben in seine Anforderungen übernommen und wendet sie auch auf Betriebe an, die außerhalb Deutschlands für das KAT-System produzieren.
Eier mit dem KAT-Logo stammen ausschließlich von Legehennen,
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deren Junghahn mit aufgezogen wurde oder
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bei denen das Geschlecht bereits vor dem Schlupf bestimmt wurde (In-ovo-Geschlechtsbestimmung).
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In-ovo-Geschlechtsbestimmungsverfahren
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ELLA (In Ovo)
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RESPEGGT
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PLANTEGG
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CHEGGY ZOOM
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GENUS FOCUS (Orbem)
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Omegga Essential
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Omegga Plus
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Einheitliche Anforderungen über Ländergrenzen hinweg
Das gesetzliche Verbot des Kükentötens gilt für Brütereien in Deutschland. Legehennen können jedoch auch aus anderen europäischen Ländern stammen, in denen das Kükentöten noch erlaubt ist.
Für das KAT-System gelten deshalb einheitliche Anforderungen – unabhängig davon, in welchem Land sich die Brüterei oder der Legebetrieb befindet.
So trägt das KAT-System dazu bei, dass alle teilnehmenden Betriebe, die strengen deutschen Vorgaben erfüllen müssen und unterstützt somit EU-weit die Zielsetzung des deutschen Verbots des Kükentötens.
Rückverfolgbarkeit ab der Brüterei
Bereits in der Brüterei wird jede Charge für das KAT-System in der zentralen Datenbank dokumentiert.
Wird die In-ovo-Geschlechtsbestimmung angewendet, wird auch das eingesetzte Verfahren angegeben.
Nach dem Schlupf wird der weitere Lebensweg der Tiere im KAT-System dokumentiert – von der Brüterei über den Aufzuchtbetrieb bis zum Legehennenbetrieb beziehungsweise bei männlichen Tieren von der Aufzucht bis zur Ausstallung.
Für Aufzuchtbetriebe gelten – ebenso wie für Legebetriebe – einheitliche KAT-Anforderungen an die Haltungsbedingungen.
Die Einhaltung dieser Anforderungen sowie die Dokumentation in der KAT-Datenbank werden regelmäßig durch unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstellen überprüft.
So unterstützt das KAT-System eine kontrollierte, transparente und stufenübergreifende Rückverfolgbarkeit entlang des gesamten Brut- und Aufzuchtprozesses und stellt somit die Einhaltung des Verbots des Kükentötens sicher.
